AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Auftragnehmer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
3.2 Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Auftraggeber, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen, in aller Regel 14 Tage betragenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit der Auftragnehmer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
4.1 Unvorhersehbare Ereignisse besonders schwerwiegender Art, die auf den Betrieb des Auftragnehmers einwirken und die diese nicht schuldhaft zu vertreten hat, berechtigen den Auftragnehmer vom Vertrag ohne Schadensersatzleistung zurückzutreten.
5.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
7.1 Der Auftraggeber hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb 3 Kalendertagen durch schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer zu rügen. Die Frist beginnt mit dem Eingangstag der Ware beim Auftraggeber.
7.3 Stellt der Auftraggeber Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Handwerkskammer am Sitz des Auftraggebers benannten Sachverständigen erfolgte.
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung:
9. Eigentumsvorbehalt:
9.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von ihm bezieht, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Auftragnehmers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme durch den Auftragnehmer gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10. Bauleistungen:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (Einschließlich Scheck und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder Öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagen.
Stand der AGB 01.10.2022
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